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Allgemeine Geschäftsbedingungen von MT - Mangisch Translations

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die folgenden Bedingungen für alle Dienstleistungen, die MT - Mangisch Translations (nachfolgend MT genannt) erbringt.

1. Angebote
Für alle Angebote und Vereinbarungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Alle Angebote und Preise des Auftragnehmers (MT) sind unverbindlich, sofern sie in der Angebotsannahme durch MT nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat uns der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) Alle zu bearbeitenden Unterlagen des Auftraggebers müssen in Schriftform vorliegen. Schlecht lesbare oder handschriftliche Dokumente werden ohne Gewährleistung für inhaltliche Richtigkeit bearbeitet.

3. Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Alle Vereinbarungen (auch Abänderungen oder Ergänzungen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MT. MT behält sich vor, Irrtümer in seinen Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnissen jederzeit zu berichtigen.

4. Ausführungen durch Dritte
MT ist ausdrücklich berechtigt, Leistungen oder Teilleistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Macht MT davon Gebrauch, haftet MT nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion der von ihr beauftragten Personen. Das Auftragsverhältnis besteht grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und MT. Kontakte des Auftraggebers mit den zur Bearbeitung eines Auftrags eingesetzten Dritten sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung von MT gestattet.

5. Nutzungsrechte von Übersetzungen
Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass ihm alle Urheber- und/oder andere Nutzungsrechte, die zur Bearbeitung erforderlich sind, zustehen. Er überträgt alle für die Übersetzung erforderlichen Rechte an MT. Werden durch die Übersetzung Rechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber MT von allen Ansprüchen Dritter einschliesslich aller anfallenden Rechtsverfolgungskosten frei.

6. Preise
Die Preise werden aus der zurzeit gültigen Preisliste berechnet.

7. Auftragsannullierung
Die Annullierung eines Auftrages hat schriftlich und so früh wie möglich zu erfolgen. Die bereits ausgeführten Arbeiten, Terminologie-Recherchen sowie alle weiteren Ausgaben und Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt; nicht ausgeführte Arbeiten werden zu 30% verrechnet.

8. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Verbindlichkeit von Fristen entsteht nur dann, wenn eine Lieferfrist zwischen Auftraggeber und MT ausdrücklich schriftlich als fixe Lieferfrist vereinbart ist. MT ist ausdrücklich zu Teilleistungen berechtigt. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde.

9. Störung, höhere Gewalt, Schliessung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
MT haftet nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretenden Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist MT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn MT aus wichtigem Grunde (z.B. Todesfall) den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken muss. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jegliche andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

10. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege haftet MT nicht.

11. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer (MT) berechtigt, Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% verrechnet.

Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (MT) vereinbarten Zahlungsbedingungen ist MT berechtigt, die Arbeit der Aufträge so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer (MT) ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

12. Mängelbeseitigung
MT behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich angezeigt werden. Wird ein Mangel angezeigt, hat der Auftraggeber MT eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb welcher MT den benannten Mangel unentgeltlich beseitigen kann. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur bzw. keine Fehlerbeseitigung gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern. Unterbleibt eine Mängelrüge innerhalb der genannten Frist, gilt die Übersetzung als vertragsgemäss erbracht und es können keine Ansprüche wegen Mängel an der Übersetzung mehr geltend gemacht werden. Soweit zulässig, gilt dies auch für Mangelfolgeschäden.

13. Haftung
MT haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - sei es wegen Mängeln, Nichterfüllung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen - sind auf die Höhe des jeweiligen Rechnungswertes begrenzt und bestehen nur für den Fall, dass der Schaden auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen ist.

Eine Rückgriffshaftung für Schäden Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schäden, die aus jeglicher Art der Veröffentlichung (auch durch Vortrag) oder einer Vervielfältigung entstehen, übernimmt MT keinerlei Haftung. Die Weiterverwendung von Übersetzungen geschieht auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

MT haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt einschliesslich Streik und Aussperrung. Bei deren Eintritt haben beide Parteien das Recht auf Vertragsrücktritt. Dem Auftragnehmer (MT) sind in jedem Fall die bis zum Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen zu vergüten.

14. Berufsgeheimnis
MT verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Bei einer elektronischen Übertragung von Texten zwischen dem Kunden und uns oder dritter Übersetzer, können wir keinen absoluten Schutz der Betriebsgeheimnisse garantieren, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Dritte während der Übertragung Zugang zu den Texten erhalten. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

15. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MT.

16. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs nichtig sein oder werden, so wird diese durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.

17. Anwendbares Recht
Im Falle einer Streitigkeit wird schweizerisches Recht anwendbar.

18. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Brig (Wallis) in der Schweiz zuständig.

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